Zum Jahresende 2018 wurde in einer baden-württembergischen Rinderhaltung die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 festgestellt. Zeitnah traten weitere Fälle in der Region auf. Mittlerweile sind in mehreren Bundesländern Betriebe von der Seuche betroffen.

Neben Baden-Württemberg ist die anzeigepflichtige Tierseuche auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland aufgetreten. Als Folge wurden großflächige Restriktionsgebiete eingerichtet, aus denen empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen und andere gehaltene Wiederkäuer) nur unter Auflagen verbracht werden dürfen.

Übertragungsweg und Symptome

Bei der letzten Epidemie der Blauzungenkrankheit kam eine große Zahl an Wiederkäuern zu Schaden. Gefährdet sind vor allem Schafe, Ziegen und Rinder – aber auch Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer können erkranken. Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) ist eine hochansteckende Viruserkrankung und befällt die oberen Atemwege. Das Virus wird durch kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen) von (empfänglichem) Tier zu (empfänglichem) Tier übertragen.

Symptome sind Fressunlust, Fieber, verstärkte Durchblutung der Kopfschleimhäute, Ödeme an den Ohren, Lippen, im Gesicht und der Zunge sowie in Einzelfällen die charakteristische Blaufärbung der Zunge. Bei Rindern verläuft sie meist ohne oder nur mit milden Krankheitssymptomen.

Auswirkungen und Impfprophylaxe

Nach der erfolgreichen Bekämpfung des Seuchenzugs 2006 bis 2009 galt Deutschland seit Februar 2012 als BT-frei. Mit dem aktuellen Ausbruch verliert Deutschland den BT-Freiheitsstatus, so dass mit Einschränkungen beim Handel zu rechnen ist. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Branche können erheblich sein.

Das Positive: Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden und unterliegen keinen Handelsbeschränkungen.

Die aktuell erkrankten Tiere sind frisch infiziert. Somit breitet sich die Krankheit wider Erwarten auch während der kalten Jahreszeit aus. Kritisch wird es mit Beginn des Frühlings, wenn die Temperaturen ansteigen und die Gnitzen wieder vermehrt das Virus übertragen. Um einer unkontrollierten Verbreitung vorzubeugen, appelliert der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, die Tiere gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Allerdings deuten sich bereits Engpässe bei der Verfügbarkeit von Impfstoffen ab. Der Minister rät deshalb, zeitnah Impftermine zu vereinbaren. Denn wenn die Impfvorräte aufgebraucht sind, muss mit Lieferzeiten für nachproduzierten Impfstoff von drei bis vier Monaten gerechnet werden. In Baden-Württemberg werden BT-Impfungen vom Land und der Tierseuchenkasse finanziell unterstützt. Auch andere Bundesländer bieten Fördermittel an – hier sollten sich Landwirte bei ihrer Tierseuchenkasse oder dem Veterinäramt erkundigen.

Finanzielles Risikomanagement ratsam

Weil die Tierseuchenkasse bei einem Seucheneinbruch lediglich verendete und getötete Tiere entschädigt, ist Tierhaltern zu empfehlen, zusätzlich finanzielle Vorsorge zu betreiben. Denn Zusatzkosten für Tierarzt und Medikamente sowie Verluste in der Milcherzeugung und der Rindermast – hervorgerufen durch Fruchtbarkeitsstörungen, Verkalbungen und Handelsbeschränkungen – gehen allein zu Lasten der Landwirte.

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