Das Jagen, das Hegen des Wildbestands, der Betrieb von Hochsitzen und der Umgang mit Jagdwaffen sind nicht ungefährlich und können schlimme Folgen haben. Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken. Zudem wird häufig vergessen, dass man als Jäger nicht nur für sich selbst, sondern auch für seinen treuen Vierbeiner verantwortlich ist.
Um auf die Jagd gehen zu können, ist daher eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und als Nachweis zwingend erforderlich.
Was könnte nun alles passieren?
• Ein Spaziergänger wird durch herumirrende Kugeln verletzt.
• Beim Waffenreinigen löst sich ein Schuss und beschädigt ein Auto.
• Ein Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder Spaziergänger.
• Ein fremder Hund wird mit Wild verwechselt und erschossen.
Wie unwahrscheinlich diese Ereignisse auch sein mögen, so führen sie doch im Fall der Fälle zu erheblichen finanziellen Schäden.
Was ist über die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt?
– Personen-, Sach- und Vermögensschäden
– Weltweiter Versicherungsschutz – auch im Urlaub
– Haftpflichtschutz für bis zu 5 Jagdhunde zu jagdlichen Zwecken
– Besitz und Gebrauch von erlaubten Schusswaffen
– Eigenschaden bei der Jagd durch einen zahlungsunfähigen Verursacher
– Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch bis 250.000 Euro für Personenschäden (z. B. Jagdunfall durch Querschläger)
Ob als privater Jäger, Jagdpächter, Jagdherr (Jagdveranstalter), Jagdaufseher, Falkner – mit der R+V-Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter „Firmenkunden“.