Mit den R+V-Kfz Policen können Sie den Versicherungsschutz ganz individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie haben die Möglichkeit, zwischen der leistungsstarken R+V-Kfz Police-Plus und der R+V Kfz Police-classic mit soliden Leistungen zu einem günstigen Preis zu wählen.

Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Wichtig zu wissen: Wird ein Fahrzeug beschädigt, geschieht dies nicht immer durch Einwirkung von außen. Diese ist aber Voraussetzung für einen Unfall. In der Vollkaskoversicherung besteht deshalb kein Versicherungsschutz, wenn es an einer externen Ursache fehlt. Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind nur über die KEX versicherbar.

Grundsätzliches

KEX ist eine frei wählbare Zusatzdeckung zur Vollkaskoversicherung. KEX kann für das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug (Pkw in der Kfz Police-Plus, Lkw, Zugmaschine, Anhänger/Auflieger) abgeschlossen werden. Schäden zu dieser Zusatzdeckung belasten nicht den Vollkaskovertrag. Die Selbstbeteiligung in der KEX folgt der im Vollkaskovertrag vereinbarten Höhe.
Bei einem gleichzeitigen KEX- und Vollkasko-Schaden wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.

Bremsschäden

Von einem Bremsschaden spricht der Versicherungsfachmann, wenn das Fahrzeug abgebremst wird und unmittelbar dadurch ein Schaden am Fahrzeug selbst entsteht.
Beispiele:
– Abplattung der Reifen, die die Profiltiefe mindern.
– Schaden durch verrutschende Ladung.
– Schaden am Sicherheitsgurt durch Überdehnung.

Bruchschäden

Bruchschäden am Fahrzeug können auch durch einen Gewaltbruch entstehen.
Beispiele:
– Achsen oder Radaufhäng-
ungen brechen außerhalb der
Garantiezeit.
– Das Fahrzeug oder der Anhän-
ger werden überladen und da-
durch gibt es einen Achsbruch.
– Die Ware auf der Ladebord-wand ist zu schwer und dadurch
bricht diese.

Betriebsschäden

Betriebsschäden sind alle Schäden, die entweder durch Bedienungsfehler oder durch Materialfehler bzw. normale Abnutzung entstehen.
Beispiele:
– Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt.
– Verrutschende Ladung verur-sacht Schaden am Fahrzeug.
– Während der Fahrt platzt ohne Einwirkung von außen ein Reifen. Infolgedessen beschädigen herumschlagende Reifenteile das Fahrzeug.
– Schaden durch Anhänger am Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Was nicht versichert ist

Beispiele:
– Mängel vor Versicherungsbeginn.
– Schäden durch den Einsatzeiner reparaturbedürftigen Sache.
– Schäden durch besondere Einsatzgefahren (z. B. auf schwimmenden Fahrzeugen, bei Tunnelarbeiten).
– Einflüsse des bestimmungsgemäßen Betriebs, Abnutzung und Korrosion.
– Schäden und Verluste durch Versaufen oder Verschlammen.