Als Entscheider eines Unternehmens sind Sie einer hohen persönlichen Haftung ausgesetzt – unabhängig davon, ob Sie eine große Kapitalgesellschaft oder ein Mittelstandsunternehmen leiten. Auch Tätigkeiten in Non-Profit-Organisationen, von der wohlhabenden Stiftung bis zum Freizeitverein, bergen große Risiken.

Schon ein fahrlässiger Fehler kann fatale Konsequenzen haben. Selbst wenn Sie sich keiner Fehler bewusst sind, wird es oft schwierig, die Ansprüche abzuwehren. Denn die Beweislast liegt bei Ihnen. Sie müssen Ihr sorgfältiges und gewissenhaftes Handeln nachweisen.

Doch damit nicht genug: In Entscheidungs- und Aufsichtsgremien haften Sie nach dem Willen des Gesetzgebers gesamtschuldnerisch und damit unabhängig von Ihrem Ressort. Sie können also für die Fehler anderer zur Verantwortung gezogen werden. Sogar dann, wenn sie nur ehrenamtlich für das entsprechende Gremium tätig sind.
Sollen Sie wegen einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden, haben Sie mit der D&O Versicherung der R+V umfassenden Versicherungsschutz – von Beginn an!

Auch wenn noch kein Anspruch gegen Sie erhoben wurde, aber bestimmte Umstände dies erwarten lassen, wie z.B. Versagung der Entlastung, Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die vorzeitige Aufhebung Ihres Anstellungsvertrages, wir sind für Sie aktiv.

Versichert sind Ansprüche des Unternehmens Ihnen gegenüber sowie Schadenersatzansprüche Dritter.

• Wir wehren gerichtliche und außergerichtliche Schadenersatzansprüche ab
• Wir regulieren berechtigte Forderungen
• Wir bieten umfassenden Schutz bei AGG-Ansprüchen (Option) und Pflicht-Selbstbehalten (eigener Vertrag)
Die Versicherungssumme steht jeweils gesondert zur Verfügung.
Zum Beispiel:

1 Mio. Euro für Abwehrkosten + 1 Mio. Euro für Schadenersatzleistungen + 1 Mio. Euro für AGG-Police
= 3 Mio. Euro insgesamt!

Was und wen versichert die D&O?
Für sämtliche Führungskräfte von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Verbänden, Kammern, Stiftungen oder Personengesellschaften kann eine D&O Versicherung abgeschlossen werden:

• Vorstand
• Aufsichtsrat
• Beirat
• Kuratorium
• Geschäftsführer
• Leitende Angestellte

Die Versicherungsprämie trägt Ihr Unternehmen.