Eine private Kranken-Zusatzversicherung vom Chef? Aber sehr gern, sagen da viele Arbeitnehmer. Denn neben Extras wie Dienstwagen oder Firmen-Smartphone gewinnt eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) immer mehr an Bedeutung. Der Hintergrund: Vielen Arbeitnehmern reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr aus. Sie wünschen sich einen besseren Versicherungsschutz – sowohl für sich als auch für ihre Familie.
Vom Extrabonbon bKV profitiert aber nicht nur der Arbeitnehmer, auch der Arbeitgeber hat viele wirtschaftliche Vorteile. So spüren mittlerweile viele Unternehmen das geringer werdende Fachkräfte-Angebot – entweder bei der eigenen Suche oder durch die zunehmende Fluktuation. Und dieser Wettbewerb wird sich noch verschärfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der „Babyboomer“ allmählich das Rentenalter erreichen. Laut einer Studie der Prognos AG aus 2019 beschleunigt sich dieser Fachkräftemangel dramatisch. Danach fehlen im Jahr 2025 deutschlandweit bis zu 2,9 Millionen Arbeitskräfte. Diese Lücke nimmt mittelfristig weiter zu und erreicht voraussichtlich im Jahr 2031 mit etwa 3,6 Millionen ihren Höhepunkt.
Die bKV steigert die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber. So können sie neue Fachkräfte rekrutieren und eigene Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Darüber hinaus fördert eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter deren Motivation und Produktivität und kann die Anzahl der Krankheitstage verringern.
Eine neue Rechtslage macht die bKV noch lukrativer: Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs veröffentlicht, wonach arbeitgeberfinanzierte bKV-Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen Sachbezug sein können. Als solcher sind die Beiträge bis zur Freigrenze von 44 Euro/Monat je Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. (ab 1. Januar 2022 – 50 Euro/Monat)
Die R+V Krankenversicherung hat sich mit ihrem bKV-Produkt „GesundheitsKonzept PROFIL“ für einen unkomplizierten, modularen Aufbau entschieden. Dieses bietet ein passgenaues Angebot sowohl für kleine und mittelständische Firmen als auch für Großunternehmen. Gruppenversicherungsverträge sind ab fünf Mitarbeitern abschließbar – viele Tarife schon bei diesen kleinen Kollektiven ohne Gesundheitsprüfung. Ab zehn Mitarbeitern in einem einheitlichen Tarifpaket reduziert sich der ohnehin günstige Beitrag. Und ganz neu: Auch ein Erlass der Gesundheitsprüfung in allen Tarifen ist bereits ab dieser Mitarbeiterzahl möglich. Weitere Pluspunkte: Es gibt keine Wartezeiten und Familienangehörige können mitversichert werden.
Neben einer klassischen Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung ist auch eine Mischform möglich. So können Firmen für ein ausgewähltes Tarifpaket die Beitragszahlung übernehmen und die Mitarbeiter weitere Leistungen gegen eigenen Beitrag hinzuwählen.
Und wenn ein Mitarbeiter doch den attraktiven Arbeitgeber verlässt? Dann ist Flexibilität gefragt. Arbeitnehmer, die aus dem Betrieb ausscheiden, können den R+V-PROFIL-Tarif als Einzelvertrag mit einem Beitragszuschlag von derzeit 15 Prozent weiterführen. Wenn Mitarbeiter in den Ruhestand gehen, können sie den Vertrag zu unveränderten Konditionen fortführen.