Ab sofort deckt die VVB Ertragsschäden im Pflanzenbau, die durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) verursacht werden, in einer eigenen Versicherungspolice.
Ein Ausbruch der ASP (auch bei Wildschweinen) kann dazu führen, dass landwirtschaftliche Nutzflächen nicht oder nur eingeschränkt genutzt und bearbeitet werden können. Für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet dies erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Bei einem Ausbruch der ASP ist das erste Ziel der Seuchenbekämpfung dafür zu sorgen, dass möglicherweise infizierte Tiere, beispielsweise Wildschweine, ihr Habitat nicht verlassen.
Dazu sind folgende behördlich angeordnete Maßnahmen vorgesehen:
• Anordnung einer Jagdruhe und Betretungsverbote im Ausbruchsgebiet
• Umzäunung
• verstärkte Bejagung im Umfeld des Ausbruchsgebietes
• intensivierte Fallwildsuche
• Ernte- und Bearbeitungsverbote im Ausbruchsgebiet
All dies geschieht auf folgender Rechtsgrundlage:
• Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 21.11.2018 (BGBL. I S. 1938)
• Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) vom 16.12.2018 (BGBL. I S.2589)
• Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 21.11.2018 (BGBL. I S.1850)
Ernteverbote, Erntegebote und Beschränkungen der Nutzung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nutzflächen führen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu wirtschaftlichen Nachteilen infolge
• Verlust oder erhebliche Wertminderung der Ernte
• erforderliche Änderungen der Fruchtfolge (z.B.: Sommerungen statt Wintergetreide)
• Ertragsminderungen durch fehlende Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen
• Mehrkosten bei nachfolgenden Kulturen
Vorteile der Police der VTV / R+V
• keine pauschale Lösung
• VSU je Hektar und Kulturart (analog Ernteversicherung-Hagel)
• Gesamt-VSU mit Unterversicherungsregelung (für Änderung der Kulturarten)
• VSU = Maximalentschädigung, SB 20 Prozent oder 0% des Schadens
• Schadenermittlung tatsächlicher Schaden
• Berücksichtigung staatl. Entschädigung und Verwertungserlöse Haftzeit wählbar (12/18/24 Monate)
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