Viele landwirtschaftliche Betriebe beschäftigen saisonal Erntehelfer – in der Regel aus dem europäischen Ausland. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz können Betriebsprüfungen für Arbeitgeber teuer werden. Doch wie werden die Erntehelfer im Krankheitsfall abgesichert?
Bei ausländischen Beschäftigten, die nicht unter die sogenannte berufsmäßige Beschäftigung fallen, ist von einem Versicherungsschutz aus dem Heimatland auszugehen. Das trifft etwa auf Arbeitskräfte zu, die in ihrem Heimatland studieren, den Haushalt führen oder bereits in Rente sind. Versicherungsschutz besteht dann auch in Deutschland.
Bei anderen Berufsgruppen kann es komplizierter werden: Sowohl die Dauer der saisonalen Beschäftigung als auch die mögliche Entgelthöhe entscheiden über den Versicherungsstatus. Sichert sich der Saisonarbeiter mit der Erntehilfe seinen Lebensunterhalt, gilt er immer als berufsmäßig beschäftigt und somit als Arbeitnehmer.

Praxisbeispiel eines Erntehelfers aus Südosteuropa
Ein Erntehelfer arbeitet als Krankenpfleger in Südosteuropa. Regelmäßig im April kommt er für die Spargelernte nach Deutschland, um sein eigenes Familieneinkommen aufzustocken. Dafür nimmt er bei seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub. Hier gilt er als berufsmäßig beschäftigt und unterliegt der deutschen Sozialversicherungspflicht.
Dies gilt jedoch nicht, wenn er dem Landwirt eine sogenannte A1-Bescheinigung vorlegt. Für den Erntehelfer ist dies eine sparsame und einfache Lösung, denn er bleibt in seinem Heimatland versichert und muss sich weder aus dem heimischen System abmelden noch doppelte Versicherungsbeiträge entrichten. Aber Vorsicht: Obwohl der Erntehelfer in diesem Fall nicht der Sozialversicherungspflicht in Deutschland unterliegt, hat sein Arbeitgeber hier dennoch eine Fürsorgepflicht.

So geht einfacher Versicherungsschutz
Im Krankheitsfall sowie bei einem Unfall- oder Haftpflichtschaden in Deutschland steht die R+V Versicherung an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei der Sozialversicherungsbeurteilung und erklären verständlich, wie sich die neue Meldepflicht für Sie als Arbeitgeber auswirkt. Für eine umfassende Absicherung benötigen wir lediglich eine namentliche Meldeliste – egal ob digital oder in Papierform. Die Beiträge werden tagesgenau berechnet und sind monatlich zu entrichten. Ihren sozialversicherungspflichtigen Saisonkräften bieten wir mit einem niedrigen Beitrag und vereinfachter Anmeldung einen umfänglichen Versicherungsschutz. Ihr Vorteil als Arbeitgeber: Sie erhalten alles aus einer Hand.